Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von blindert, Agentur + Verlag:
Stand: September 2015
§ 1 Allgemeines / Leistungsgegenstand
Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen von blindert, Agentur + Verlag, Inh. Ute Blindert (nachfolgend blindert) an Unternehmen (Auftraggeber) über die Plattformen www.karriereletter.de, www.zukx.de und www.businessladys.de sowie verschiedene Produkte und Dienstleistungen erfolgen gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt insbesondere für den Verkauf von Firmenprofilen sowie für die angebotenen Werbemaßnahmen, etwa Newsletter- und/oder Bannerwerbung.
Die Preise gelten ab Deutschland und für die genannten Länder und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit zusätzlich Portokosten anfallen wird darauf im Bestellformular hingewiesen. Die Lieferung erfolgt per Post, Fax oder E-Mail. Druckfehler und Irrtümer sind leider nie auszuschließen und somit vorbehalten.
§ 2 Anzeigenaufträge
- blindert bietet Unternehmen auf den Portalen „www.karriereletter.de“, „www.zukx.de“, „www.businessladys.de“ Möglichkeiten zur Werbung an. Nimmt blindert den Auftrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen („Anzeigenauftrag“) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber) schriftlich an, wird ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und blindert geschlossen. Die Schriftform wird auch durch die Zusendung per Fax oder E-Mail gewahrt.
- blindert behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den blindert Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch auch dann nicht begründet, wenn der Auftrag bereits schriftlich bestätigt wurde.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt blindert im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der blindert verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem blindert verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
- Der Auftraggeber überträgt blindert sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
- Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt in der Regel zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Für die rechtzeitige und vollständige Lieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel ist der Auftraggeber verantwortlich. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch den blindert verlag nicht zu vertreten. Die nicht termingerechte Lieferung der Vorlagen und der Wunsch nach einer von der ursprünglichen Vorlage abweichenden Wiedergabe können Auswirkungen auf die Platzierung und Wiedergabe-Qualität haben und schließen spätere Reklamationen aus. Die Berechnung entstehender Mehrkosten behält blindert sich vor.
- Kosten, die blindert für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen.
- Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Positionen übernimmt blindert keine Gewähr, es sei denn, eine bestimmte Platzierung wurde ausdrücklich Gegenstand des Vertrages. Online-Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche durch den blindert verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
- Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden.
- (1) Bei einer Stornierung von Produkten und Dienstleistungen nach Widerrufsfristablauf wird der volle Preis der stornierten Leistung in Rechnung gestellt.
(2) Bei Printprodukten gewährt blindert ausnahmsweise Abbestellungsmöglichkeiten nach folgender Staffel:
Aufträge, die bis zu 16 Wochen vor Anzeigen- bzw. Buchungsschlusstermin storniert werden, werden mit 50% in Rechnung gestellt.
Aufträge, die bis zu 8 Wochen vor Anzeigen- bzw. Buchungsschlusstermin storniert werden, werden mit 75% in Rechnung gestellt.
Aufträge, die bis zum Tag des Anzeigen- oder Buchungsschlusstermins oder noch später storniert werden, werden mit 100% in Rechnung gestellt.(3) Die Anzeigenschlusstermine sind in den jeweiligen Informationsbroschüren bzw. Preislisten veröffentlicht.
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Der Auftraggeber hat die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Veröffentlichung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt. Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung bzw. Veröffentlichung sind durch blindert nur auf besondere schriftliche Aufforderung des Auftraggebers zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Der Auftraggeber zahlt an blindert für seine Anzeigenschaltung vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus den Preislisten der jeweils aktuellen Mediadaten ergebende Vergütung. Die Rechnung ist innerhalb der aus der schriftlichen Auftragsbestätigung ersichtlichen Frist zu zahlen. Etwaige Nachlässe auf Anzeigen werden laut Preisliste gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten von mindestens 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. blindert kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
- Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen blindert, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 4 Haftung
Die Haftung für Schäden jeder Art wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung in den gesetzlich nicht abdingbaren Fällen, insbesondere
1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch den blindert verlag oder seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch den blindert verlag oder seiner gesetzlichen Vertreters oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten); in diesem Fall die Schadensersatzhaftung des Betreibers auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 5 Gewährleistung
a) blindert gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
- Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
b) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
§ 6 Datenschutz
Soweit die Möglichkeit zur Eingabe personenbezogener Daten besteht, werden sämtliche Daten durch blindert gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen in elektronischer Form gespeichert. Die Daten werden streng vertraulich behandelt, bleiben stets anonym und werden unter keinen Umständen an Dritte – auch nicht an Kooperationspartner – weitergegeben. Zur Abwicklung von Zahlungen werden Zahlungsdaten ggf. an die Hausbank weitergeleitet. Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht. Die mitgeteilten Daten werden zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages verwendet. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Zahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Website und sonstigen Systeme werden durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung personenbezogener Daten durch unbefugte Personen geschützt. Trotz regelmäßiger Kontrollen ist ein vollständiger Schutz gegen alle Gefahren jedoch nicht möglich. Betroffene Personen haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an: Ute Blindert, Fon: 0221 7329189, u.blindert@zukx.de .
§ 7 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz Köln. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand gleichfalls Köln. Soweit Ansprüche auf unserer Seite nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Köln vereinbart.