Egal ob Praktikum, Semesterjob oder der erste Job nach dem Studium, bei Beendigung einer Arbeitsstelle haben Sie als Mitarbeiter in Deutschland Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die Formulierungen Ihres Arbeitgebers sind meistens wohlklingend, da ein Arbeitszeugnis wohlwollend ausfallen muss. Die Tücke liegt im Detail.
Zu Beginn muss man allerdings sagen, dass es in den wenigsten Unternehmen in Deutschland Zeugnisexperten und oft auch keine Personalmitarbeiter gibt, die sich richtig gut mit einer adäquaten Beurteilung auskennen. Arbeitszeugnisse werden oft nebenher geschrieben – und so zeigt sich dann oft auch die Qualität oder eben keine in den Arbeitszeugnissen.
Was man allerdings immer erkennt: Wenn jemand zwar kein Formulierungsprofi ist, dem Kandidaten gegenüber aber wohlwollend eingestellt ist, kann man das oft auch am Arbeitszeugnis erkennen. Schwierig wird es eher dann, wenn die Formulierungen zwar auf den ersten Blick korrekt aussehen, sich die Aussagen aber widersprechen.
Tipps beim Arbeitszeugnis: Den Schluss zuerst lesen
Aufmerksame Leser können aus den Schlussformulierungen eines Zeugnisses bereits einiges herauslesen. Äußert ein Arbeitgeber Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters, spricht er ihm seinen Dank aus und wünscht er ihm alles Gute für die – berufliche wie private – Zukunft, entspricht dies der Note eines guten bis sehr guten Arbeitszeugnisses.
Personalverantwortliche lesen daher Arbeitszeugnisse oft von hinten nach vorn, um schnell einschätzen zu können, ob sich das Weiterlesen lohnt.
Schlechtes Deutsch, aber …
… “stets zur vollsten Zufriedenheit“ bedeutet „sehr gut“, „stets zur vollen Zufriedenheit“ dagegen „gut“. Manche Personaler mögen argumentieren, dass es eben ein „vollstes“ nicht gibt, eingebürgert hat sich die Formulierung dennoch.
Steht der Ausdruck „zur vollsten Zufriedenheit“ allerdings isoliert und ergibt sich kein stimmiges Gesamtbild, wird das Zeugnis auch nicht als Note „Sehr gut“ wahrgenommen.
Versteckte Kritik im Arbeitszeugnis
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Arbeitgeber, einen Mitarbeiter für seine Leistungen in einem Arbeitszeugnis zu kritisieren. Entscheidend ist dabei manchmal nicht, was im Zeugnis selbst steht, sondern ob an manchen Stellen etwas weggelassen oder eben besonders betont wird.
- Selbstverständlichkeiten betonen: Der Zeugnisschreiber hebt die Ehrlichkeit des Buchhalters hervor oder die freundliche Art der Telefonistin.
- Notwendiges weglassen: Im Arbeitszeugnis fehlen Teile der Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- und Führungsbeurteilung. Beispiel: Bei einer Führungskraft fehlt die Beurteilung ihrer Leitungsfähigkeiten.
- Die Nullstellentechnik: Die so genannten Nullstellen eines Zeugnisses werden mit Wörtern wie „außerordentlich“, „immer“, „stets“ oder „sehr“ gefüllt. Fehlen sie an den entscheidenden Stellen, sinkt das Niveau des Zeugnisses.
- Das Gegenteil verneinen: Dazu gehören Formulierungen wie „war nicht unmotiviert“, „war nicht unhöflich“.
- Entwertungen: Kleinigkeiten, die nicht viel mit der beschriebenen Tätigkeit zu tun haben, werden stark betont.
- Die Reihenfolge: Wird der Vorgesetzte bei einer Führungsbeurteilung nach den Kollegen benannt, kann das auf Schwierigkeiten im Verhältnis zum Vorgesetzten hindeuten.
Ein Beispiel:
Frau Schmitz ist im Umgang mit Kunden freundlich, hilfsbereit und besitzt ein gutes Gespür, angemessen auf ihre Wünsche einzugehen. In der Kommunikation mit Kunden verhält sie sich sehr respektvoll und wertschätzend. Ihre Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen ist gut.
Hier fällt auf, dass eher darauf eingegangen wird, dass sich Frau Schmitz als Arbeitnehmerin laut der Formulierungen im Arbeitszeugnis angemessen gegenüber ihren Kunden verhält, mit Vorgesetzten und Kollegen scheint sie dagegen nicht so gut klarzukommen.
Tipps: Wie kann ich mein Arbeitszeugnis als Arbeitnehmer interpretieren?
Wichtige Kernkompetenzen: Obwohl es dazu noch nicht viele Vorgaben gibt, wird die Beschreibung von Kernkompetenzen im Zeugnis immer wichtiger. Schlagworte könnten zum Beispiel interkulturelle Kompetenz, Internationalität, besondere IT-Kenntnisse und Arbeitstechniken sein. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass diese Begriffe mit Inhalt gefüllt werden, damit Ihr Arbeitszeugnis wirklich an Wert gewinnt.
Das Unbewusste: Achten Sie darauf, wie sich das Zeugnis insgesamt anhört. Liest es sich flüssig, empfinden Sie selbst den Ton als positiv? Wenn Ihnen Zweifel kommen, dann lassen Sie Ihr Zeugnis lieber von einem Profi gegenlesen und verlangen Sie ggf. eine Korrektur.
Zahlen zählen: Durch konkrete Zahlen, die Ihre Leistung dokumentieren, gewinnt Ihr Zeugnis zusätzlich an Substanz. Hatten Sie Personalverantwortung für 10 Mitarbeiter oder für 1.000? Haben Ihre Leistungen den Umsatz gesteigert und wenn ja, um wieviel Prozent? Insgesamt ist eine Kombination aus absoluten Zahlen und Prozentangaben optimal.
Jedes Zeugnis wichtig nehmen: Auch wenn ein Zeugnis momentan nicht wichtig für Sie als Arbeitnehmer erscheint, und es in nächster Zeit voraussichtlich nicht benötigt wird, sollten Sie sich auf jeden Fall immer eins erstellen lassen. Wer weiß, wie Ihr Berufsleben verläuft und wo Sie es vielleicht doch einmal brauchen können. Zudem haben Sie einen Anspruch darauf!
In kleineren Unternehmen bietet man Ihnen als Arbeitnehmer oftmals auch an, dass Sie selbst einen Vorschlag für Ihr Zeugnis einreichen können. Wenn Sie wissen, dass es im Unternehmen keinen Profi gibt, nutzen Sie die Chance und stellen Sie sich ein gutes Zeugnis aus. Zwar kann Ihr Chef noch an den Formulierungen feilen, aber die Tendenz wird sicher in die von Ihnen gewünschte Richtung gehen.
Arbeitszeugnis: Was muss es enthalten?
Ein vollständiges qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht aus folgenden Abschnitten:
- Einleitung
- Beruflicher Werdegang
- Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit
- Leistung 1: Bereitschaft
- Leistung 2: Befähigung
- Leistung 3: Wissen/Weiterbildung
- Leistung 4: Arbeitsweise
- Leistung 5: Arbeitserfolg
- Leistung 6: Herausragende Erfolge
- Leistung 7: Führungsleistung
- Leistung 8: Zusammenfassendes Leistungsurteil
- Verhalten 1: Verhalten zu Internen
- Verhalten 2: Verhalten zu Externen
- Verhalten 3: Sonstiges Verhalten
- Beendigungsformel
- Dankes-/Bedauernsformel
- Zukunftswünsche
- Datum
- Unterschrift des Zeugnisausstellers mit Angabe von Rang und Kompetenz
Buchtipps & Links:
- Oliver Haag: „Arbeitsrecht für Dummies. Alles, was Arbeitsrecht ist„, Wiley-VCH 2015
- Bewerbungen schreiben: Wichtige Punkte für den Erfolg
- Error {not found}: Wie Computer Lebensläufe lesen
Bild: zettberlin/photocase.de
Sophie
Danke für den interessanten Beitrag.
Ich habe ein Praktikum im Ausland letzes Jahr gemacht. Das Arbeitszeugnis ist auf Englisch verfasst. Muss ich es übersetzten lassen? Oder kann ich es meinem zukünftigem Arbeitgeber so übergeben?
LG
Sophie
Ute Blindert
Liebe Sophie, nein, ein Zeugnis auf englisch brauchst du nicht übersetzen zu lassen. Heute kann man davon ausgehen, dass in Unternehmen gut genug englisch gesprochen wird. Wenn dein Zeugnis in einer anderen Sprache wie französisch oder spanisch ist, frage einfach nach. In der Regel wird es nicht nötig sein, zumindest, wenn es um ein Praktikum geht.
Xx0609xX
Hallo ich habe eine Frage was bedeutet es wenn in einem Arbeitszeugnis steht:
1. FRAU XY WAR PÜNKTLICH FLEISsIG & ZUVERLÄSSIG.
2. Sie zeichnete sich durch außerordentliche Freundlichkeit gegenüber unseren Kunden aus.
Ute Blindert
Hallo, leider lassen sich die Aussagen ohne das gesamte Zeugnis nicht sicher einordnen. So hören sie sich ja erst einmal gut an, aber es fehlt der Kontext. Lies dir also am besten noch einmal den Artikel durch und versuche, dir selbst ein Bild zu machen. Es kommt nämlich auch immer darauf an, wer ein Zeugnis geschrieben hat. So merkt man oft erst bei einem gesamten Text, ob dir jemand wohlgesonnen war und dir ein gutes Zeugnis ausstellen wollte, auch wenn er vielleicht nicht der Zeugnisprofi ist. *** Wenn du es ganz genau wissen willst, kannst du es bei einem kostenpflichtigen Service checken lassen.
Johannes Kräck
Wann gibt es endlich einmal im Zuge der Gleichberechtigung
ein Zeugnis für Arbeitgeber!
Viele Arbeitgeber sitzen da auf einem sehr hohen Ross,
und vergessen, dass des Volkes Mund sehr wohl in der Lage ist,
Zeugnis zu geben.
Ute Blindert
Ein Arbeitszeugnis können Mitarbeiter*innen ihrem Unternehmen ja längst bei Arbeitgeberbewertungsportalen wie Kununu.com oder Glassdoor.com ausstellen. Und auch Bewerber*innen können hier – sogar öffentlich – sagen, wie ihnen der Bewerbungsprozess gefallen hat. Manche nutzen das auch richtig gut und man kann eine Menge über manche Arbeitgeber erfahren. Natürlich sind die nicht so ausführlich und es geht nicht um einzelne Personen, aber für einen Eindruck ist es oft sehr wertvoll. Oder gibt es andere Erfahrungen damit? Würde mich sehr interessieren.
Th. Redekop
Grundsätzlich kann man nicht von einer einheitlichen Lesart sprechen, wie Personaler Zeugnisse lesen. Vielmehr gibt es hier vielfältige Varianten, zu denen u. a. auch der Abgleich eines aussagekräftigen Aufgabenteils im Zeugnis mit dem Profil des gesuchten Kandidaten gehören. Auch stellen Rechtschreibfehler in Zeugnissen oft ein Ausschlusskriterium dar, da diese als Zeichen mangelnder Sorgfalt des Zeugnisempfängers gedeutet werden. Zudem können fehlende Leistungsbewertungen Hinweise auf eine mangelhafte Leistung geben. Ein fehlender Grund ebenso wie die Abschlussformel informieren Personaler über Unstimmigkeiten im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Maukisch
Hallo,was bedeutet „Sie reagiert auf Kritik,kann damit umgehen und zieht für sich die Konsequenzen“???
Elke Gerwien
Hallo,
in meinem heute erhaltenen Zeugnis habe ich als letzten Satz stehen, das man mir weiterhin viel Erfolg wünscht. Soweit okay.
Warum die Trennung erfolgte, Arbeitgeberkündigung, fehlt.
Muss angegeben werden, wer die Kündigung ausgesprochen hat und warum?
Ferner ist in der Aufzählung der Tätigkeiten jeweils die Interpunktion „Punkt“ gemacht worden. Die werde ich anfragen zu entfernen. Sowie das das Zeugnis auf Originalpapier ausgedruckt wird, also das farbige Logo zu sehen ist, und nicht in s/w ist.
Welches Datum muss das Zeugnis eigentlich tragen?
Letzter Tag der Beschäftigung (z.B. 31.03.2018) oder Erstellungsdatum (z.B. 05.04.2018)?
Danke für ein Feedback
Ute Blindert
Hallo, es wäre gut, wenn der Arbeitgeber so etwas formulieren würde: „wir bedauern, dass wir Frau G. aus betrieblichen Gründen nicht weiter beschäftigen können.“ (oder so ähnlich) Dann wäre es gut: „Wir wünschen ihr beruflich wie privat alles Gute und viel Erfolg.“ Wenn du es verhandeln kannst, wäre es natürlich besser, wenn dort stehen würde, dass du gekündigt hast.
Susanne Hallling
Hallo ist dieses Zeugnis ok? Frau xyz stand ihrer Arbeit aufgeschlossen gegenüber und verrichtete die ihr gestellten Aufgaben zur Zufriedenheit. Sie zeichnete sich durch Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit sowie durch ihr freundliches Wesen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie anderen Berufsgruppen und Patientinnen und Patienten aus. Ist das ein Zeugniss das man wenn man wirklich gut gearbeitet hat akzeptieren kann/muss. Danke im Vorraus
Ute Blindert
Hallo, zuerst einmal grundsätzlich: Ich bin keine Zeugnisexpertin! Daher bitte meine Antwort mit der gebotenen Vorsicht genießen. Wenn du ganz sicher gehen willst, solltest du so jemanden konsultieren (kostet dann eventuell etwas Geld) oder jemanden fragen, der im Personalbereich arbeitet.
Kurz: Ich würde mir die Frage stellen, ob es jemand geschrieben hat, der Ahnung hat vom Zeugnisschreiben – es liest sich etwas unbeholfen. Es scheint nur ein kurzer Ausschnitt aus einem längeren Text zu sein und reicht somit nicht zur abschließenden Beurteilung aus.
Daher kann ich beim besten Willen nicht sagen, ob es deine Arbeit angemessen bewertet. Insgesamt liest es sich eher in die Richtung, dass die bewertete Person die Aufgaben, die man ihr gab, gut erledigte, aber niemand war, der auch selbst mal etwas in die Hand genommen hat. Grundsätzlich ist die Reihenfolge von Vorgesetzten und Kollegen okay, die anderen Berufsgruppen müssten eventuell näher bezeichnet werden.
Philip
Beim Durchlesen der Kommentare sind mir einige Dinge aufgefallen, die ich gerne richtig stellen möchte:
Bei „1. FRAU XY WAR PÜNKTLICH FLEISsIG & ZUVERLÄSSIG.
2. Sie zeichnete sich durch außerordentliche Freundlichkeit gegenüber unseren Kunden aus.“ handelt es sich auch ohne den dazugehörigen Kontext um eine negative Bewertung! Pünktlichkeit ist selbstverständlich, auch fehlt das Temporaladverb, so dass auch die Zuverlässigkeit und der Fleiß hier negativ bewertet wird.
Zum Thema Kündigungsgrund: Dem Arbeitnehmer steht es frei diesen im Arbeitszeugnis nennen zu lassen und ist somit auch keine Pflicht. Um Spekulationen zu vermeiden sollte es aber erwähnt werden.
Der Tipp für den Schlusssatz „Wir wünschen ihr beruflich wie privat alles Gute und viel Erfolg.“ zu verwenden ist leider nicht sehr hilfreich. Hier steckt der versteckte Hinweis drin, dass der Beurteilte bislang keinen Erfolg hatte. „weiterhin viel Erfolg“ sorgt hier für eine wirklich positive Bewertung.
Zu den Textbausteinen von Susanne lässt sich sagen, dass der „Arbeit aufgeschlossen gegenüber“ stehen der Note 4 entspricht, auch die Gesamtleistung „zur Zufriedenheit“ entspricht nur der Note 4! Darüber hinaus hat Pünktlichkeit nichts im Arbeitszeugnis zu suchen, denn dabei handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit. Eine Erwähnung öffnet eindeutig Raum für Spekulationen und diese sicher nicht positiv.
Ich hoffe den alten und zukünftigen Lesern des Kommentarbereichs konnte ich damit helfen 🙂
Ute Blindert
Danke @Philip für den ausführlichen und hilfreichen Kommentar! So ist es, wenn der Profi sich das anschaut 😉
Anette Mecking
Kann mir bitte jemand helfen und sagen ob ich mein Arbeitszeugnis so akzeptieren soll oder anfechten soll?
Frau XY, geboren am –.–.—- war vom 15.08.2017 bis zum 22.05.2019 in unserem Betrieb als Kassiererin beschäftigt.
Während Ihrer Beschäftigungszeit in unserem Betrieb führte Frau XY die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit aus.
Frau XY zeigte stets Initiative, Fleiß und Eifer. Sie arbeitete schnell, zügig und mit großer Sorgfalt.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war korrekt und loyal. Frau XY war stehts pünktlich.
Frau XY verlässt unser Unternehmen in beiderseitigem Einvernehmen zum 23.05.2019.
Wir bedanken uns für ihre Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin alles Gute.
Unterschrift und Firmenstempel
des Arbeitgebers
Ute Blindert
Hallo, leider beurteilen wir keine einzelnen Zeugnisse, dafür gibt es Profis! Eventuell ist es eine gute Idee, die Frage in einem Bewerbungsforum zu stellen, dort sind auch oft Leute unterwegs, die sich damit besser auskennen.