Wer nach dem Bewerbungsprozess eine Stellenzusage bekommt, erhält meistens automatisch einen Arbeitsvertrag vom Unternehmen zugesandt. Nun kommt es darauf an zu überprüfen, ob auch alles korrekt ist.
Viele arbeitsrechtliche Fragen sind in Deutschland geregelt, und zahlreiche Gesetze schützen die Arbeitnehmer. Dennoch ist es wichtig, darauf zu achten, ob alle wichtigen Inhalte enthalten sind.
Zunächst einmal sollten Sie überprüfen, ob in Ihrem Arbeitsvertrag auch all das enthalten ist, worauf sich Ihre Gesprächspartner und Sie im Vorstellungsgespräch geeinigt haben. Falls hier etwas fehlen sollte, klären Sie dies am besten direkt. Meist steckt keine böse Absicht dahinter. Es kann sein, dass eine Vereinbarung nicht an die Abteilung weitergegeben wurde, die für die Erstellung der Verträge verantwortlich ist. Achten Sie als bereits im Bewerbungsgespräch darauf, sich zu allen wichtigen Vereinbarungen Notizen zu machen.
Checkliste Arbeitsvertrag:
Wenn grundsätzlich alles wie besprochen ist, schauen Sie sich Ihren Arbeitsvertrag genauer an. Er muss folgende Punkte enthalten:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsort des Angestellten
- Verweis auf den Tarifvertrag
- Dauer der Probezeit (bzw. Verzicht auf die Probezeit)
- tarifliche Gehaltsgruppe. Je nach konkreter Vereinbarung und Sachverhalt können noch folgende Angaben hinzukommen:
- übertarifliche Zahlungen
- Sondervereinbarungen
- Verweis auf geltende Betriebsvereinbarungen
- bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Dauer der Befristung, bei mehr als zwei Jahren: Grund der Befristung
- bei Teilzeit-Arbeitsverhältnissen: Dauer und Lage der Arbeitszeit, Gehalt als Anteil vom Tarifgehalt
Wenn es keinen Bezug auf einen Tarifvertrag gibt, sollten folgende Regelungen im Arbeitsvertrag enthalten sein:
- Vereinbarte Arbeitszeit (Dauer und Lage), ggf. Bezahlung bzw. Ausgleich von Mehrarbeit und Reisezeiten,
- Zusammensetzung und Höhe des Entgelts einschließlich aller Zuschläge,
- Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und anderer Bestandteile sowie deren Fälligkeit, Vereinbarungen über Provisionen und Gewinnbeteiligungen, ggf. Bezug auf eine betriebliche Vergütungsordnung,
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, Urlaubsgeld,
- Kündigungsfristen.
Mindeststandards müssen beachtet werden
Es gilt immer, die gesetzlichen, tariflichen oder im Betrieb selbst vereinbarten Mindeststandards zu beachten – darunter geht es nicht. In Tarifverträgen werden nicht nur wichtige Fragen zum Gehalt vereinbart, sondern auch zu Arbeits- und Urlaubszeiten sowie Kündigungsbedingungen.
Arbeitsrecht ist nicht verhandelbar
Dazu zählen Schutzrechte wie:
- Arbeitsrecht im BGB (§§ 611ff.)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Kündigungsschutzrecht im Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mutterschutzrecht im Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX
- Recht der betrieblichen Altersversorgung im Betriebsrentengesetz
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
Wenn Sie feststellen sollten, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer, also als Angestellter, Werkstudent oder auch als Praktikant nicht wahrgenommen werden, können Sie sich dagegen wehren. So haben Sie als Student Recht auf Urlaub. Diesen können Sie entweder nehmen oder ihn sich auch auszahlen lassen.
Ihr Arbeitsvertrag sollte zunächst einmal den Arbeitsort, den Beruf und das Aufgabengebiet beschreiben. Je genauer, desto besser, denn dann kann Sie das Unternehmen nicht auf einmal von München nach Hamburg schicken.
Die Probezeit gilt für beide Seiten
Wenn Sie mit Ihrem ersten Job einsteigen, starten Sie normalerweise mit einer sechsmonatigen Probezeit. Diese ist von beiden Parteien zu jeder Zeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. Das ist insofern eine sinnvolle Regelung, als dass sich so beide Seiten kennenlernen können – und Sie natürlich selbst auch die Reißleine ziehen können, wenn Sie merken, dass Ihr Job, das Unternehmen oder Ihre Kollegen nicht zu Ihnen passen. Länger als sechs Monate sollte diese allerdings nicht dauern.
Tipps zum Weiterlesen:
Oliver Haag: Arbeitsrecht für Dummies. Wiley-VCH Verlag 2015. ISBN 978-3-527-71133-8. € 16,99. ⇒ Ein klasse Buch! Arbeitsrecht wirklich leicht erklärt. Und zwar so, dass es richtig Spaß macht, zu dem Thema weiterzulesen.
Sehr gute Informationen zum Arbeitsvertrag finden Sie im „Ratgeber Arbeitsvertrag“ der IG Metall, den Sie kostenlos im Internet herunterladen können.
Dass auch ein Tarifgehalt verhandelbar ist, können Sie hier nachlesen […]
Das Thema von Arbeitgeber-Seite beleuchtet dieser Artikel: Die Gründung – und der erste Mitarbeiter. Denn gerade, wer mit seinem eigenen Unternehmen gestartet ist, kann leider so richtig viel falsch machen bei der Einstellung.
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