Zusatzleistungen: Alternativen zur Gehaltserhöhung

Wer schon mal eine Gehaltsverhandlung geführt hat, kennt sicher die gemischten Gefühle, die diese Gelegenheit in einem auslöst. Denn auch wenn man ein ausgezeichnetes Verhältnis zu seinem Chef hat, ist es immer etwas heikel, über Geld zu sprechen. Andererseits möchte man natürlich, dass die Arbeit, die man leistet, auch entsprechend gewürdigt wird. Eine elegante Möglichkeit, um das zu erreichen, sind die so genannten Zusatzleistungen.

Dabei handelt es sich um Bonuszahlungen oder Sachleistungen, die nicht zu versteuern sind. Sie haben also für Angestellte und Arbeitgeber gleichermaßen große Vorteile.

Zusatzleistungen lohnen sich für beide Seiten

Der Arbeitgeber kommt durch sie in den Genuss erheblicher finanzieller Entlastungen, ohne zusätzliche Abgaben leisten zu müssen. Die Zusatzleistungen schlagen sich 1:1 auf dem Konto nieder. Darin liegt auch der größte Vorteil für den Arbeitgeber. Er kann dafür sorgen, dass der Mitarbeiter deutlich mehr Geld bekommt und muss dafür weniger investieren als bei einer klassischen Gehaltserhöhung.

So zeigt der dem Angestellten seine Wertschätzung, wobei sich der finanzielle Aufwand in Grenzen hält. Um solche Ausgaben zu verbuchen und somit gegenüber dem Finanzamt korrekt ausweisen zu können, hilft eine Gehaltssoftware. So schließt man Steuernachzahlungen von vorneherein aus. Auf der rechtlich sicheren Seite zu sein ist in diesem Fall übrigens besonders wichtig, da schnell der Verdacht der Vorteilsnahme entstehen kann, wenn nicht alles lückenlos und richtig belegt wird.

Welche Zusatzleistungen sind möglich?

Um an Stelle einer Gehaltserhöhung Mitarbeitern mehr Geld zu bezahlen, gibt es für Arbeitgeber viele verschiedene Möglichkeiten:

  • Gutscheine/Fahrtkosten
    Egal, ob Angestellte mit dem Auto oder der Bahn zur Arbeit kommen: Die Kosten können sie sich anteilig von ihrem Chef auszahlen lassen. Bis zu 44 € pro Monat kann es dafür steuerfrei geben. Dabei ist man nicht an Fahrtkosten gebunden, sondern kann das Geld auch für einen Theaterbesuch oder Ähnliches verwenden.
    Bis zu einem Betrag von 375 € können die Fahrtkosten auch komplett übernommen werden. Dann müssen sie allerdings mit 15% versteuert werden, außerdem fallen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.
  • Vergütung für Autowerbung
    Wenn man sich als Arbeitnehmer das Firmenlogo aufs Auto klebt und damit Werbung macht, kann pro Monat bis zu 21 € erhalten.
  • Essensbons
    Besitzt eine Firma keine eigene Kantine, kann der Chef Essensbons an seine Mitarbeiter ausgeben, die in Restaurants oder Supermärkten eingelöst werden können. Pro Tag kann er ihnen so knapp 6 € steuerfrei zukommen lassen. Nutzt der Arbeitgeber diese Möglichkeit jeden zweiten Tag, summiert sich das im Monat auf 90 € netto. Um im Zuge einer normalen Gehaltserhöhung auf diesen Mehrbetrag zu kommen, müsste das Unternehmen das Doppelte investieren.
  • Unterstützung bei der Kinderbetreuung
    Die Summe, die der Kindergarten pro Monat verlangt, kann man sich unabhängig von der Höhe steuerfrei vom Arbeitgeber auszahlen lassen. Auch hier sparen Arbeitgeber im Vergleich zu einer entsprechenden Anhebung des Gehalts viel Geld. Hortgebühren oder das Honorar einer Tagesmutter können ebenfalls übernommen werden. Wer Kinder im entsprechenden Alter hat, sollte diese Art der Zusatzleistung unbedingt ansprechen, da sie besonders große finanzielle Entlastungen mit sich bringt.
  • Zusatzleistungen in Form von technischen Geräten
    Auch in Form von Computern, Smartphones oder Tablets kann man Zusatzleistungen empfangen. Voraussetzung ist, dass die Geräte in Firmenbesitz bleiben. Ist die erfüllt, sind sie sogar dann steuerfrei, wenn sie ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind.

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